Erhaltungsaufwand

  1. Hauseigentümer können die Reparaturen der Schäden an Gebäuden und Grundstücken bis zu einer Grenze von 45 000 Euro steuermindernd als Erhaltungsaufwand absetzen. ( Quelle: Die Welt Online vom 22.08.2002)
  2. Im Januar 1993 entschied nun das Bundesverwaltungsgericht, Erhaltungsaufwand sei keine Investion im eigentlichen Sinn und müsse daher in den Pflegesatz eingerechnet werden. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  3. Diesen Betrag machte sie in ihrer Steuererklärung geltend, und zwar als "sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand". ( Quelle: DIE WELT 2000)
  4. Dann folge die "Zerstörung", die "schwer kalkulierbar" sei und für die Rücklagen für "Erhaltungsaufwand" gebildet werden müßten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  5. Es kommt darauf an, dass das Amt beim Umbau eine möglichst hohe Summe als Erhaltungsaufwand anerkennt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.07.2002)