Erholzeitenregelung

  1. Einen neuen Tarifvertrag solle es nur geben, wenn zugleich die von den Arbeitgebern gekündigte Erholzeitenregelung ("Steinkühlerpause") erhalten bleibe, sagte Bezirksleiter Jörg Hofmann. ( Quelle: Die Welt vom 02.12.2005)