Erkrankt

  1. Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden die ärztlich nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. ( Quelle: Die Welt vom 13.06.2005)
  2. Erkrankt ist bislang anscheinend niemand. ( Quelle: Die Zeit (35/2004))
  3. Erkrankt der Arbeitnehmer zum Beispiel, ist der Chef zu einer Verlegung verpflichtet. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.06.2004)