Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden die ärztlich nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
( Quelle: Die Welt vom 13.06.2005)
Erkrankt ist bislang anscheinend niemand.
( Quelle: Die Zeit (35/2004))
Erkrankt der Arbeitnehmer zum Beispiel, ist der Chef zu einer Verlegung verpflichtet.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.06.2004)