Erlösherausgabe

  1. Dabei sei hier auf den mit der Auskunft bzw. Rechnungslegung verbundenen Zeit- und Arbeitsaufwand, nicht aber auf die vom Kl. letztlich begehrte Leistung, die Wertpapier- und Erlösherausgabe, abzustellen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)