Ermächtigungsvorschriften

  1. Die an versteckter Stelle als Erläuterungsziffer 4 zu den Anlagen 1 bis 3 zur Bundesartenschutzverordnung erfolgte Ausweitung ist durch die Ermächtigungsvorschriften in §§ 20e, 21b, 26 BNatSchG nicht gedeckt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)