Ersatzunterbringung

  1. Hat eine Frau einen Kuraufenthalt in einem Vier-Sterne-Hotel gebucht, stattdessen jedoch eine Unterkunft in einer benachbarten, niederklassigen Pension beziehen müssen, so liegt in dieser Ersatzunterbringung ein Reisemangel. ( Quelle: Tagesspiegel vom 12.01.2004)