Ersatzunterricht

  1. Ihr Hauptargument: Wenn es keine Pflicht zur Teilnahme am Religionsunterricht gibt, muß auch ein Ersatzunterricht freiwillig sein. ( Quelle: TAZ 1997)
  2. In Bayern und Rheinland-Pfalz ist der Ersatzunterricht in der Verfassung verankert, sonst in den Landesschulgesetzen. ( Quelle: Die Zeit 1995)