Bereits Tage vor den Erschießungen verteilten die Gestapo-Beamten die Wertsachen der Opfer unter sich, danach betranken sie sich bis zum Umfallen."
( Quelle: Junge Welt 2000)
Gegen 1800 der 15 000 Festgenommenen haben DDR-Richter zum Teil langjährige Freiheitsstrafen und zwei Todesurteile verhängt; neben 18 standrechtlichen Erschießungen durch Sowjettruppen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.05.2003)