Ertragsfähigkeit

  1. Im Laufe der Erarbeitung des Jahressteuergesetzes hätte man sich deswegen darauf geeinigt, soweit möglich, Ertragswerte, die die tatsächliche Ertragsfähigkeit der vermieteten Immobilie widerspiegelten für die Besteuerung von Grundbesitz heranzuziehen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)