Bei einem Outsourcing der Essensversorgung würden die Mitarbeiter nämlich üblicherweise das Tarifgehalt der Gewerkschaft Nahrung, Genuß, Gaststätten (NGG) erhalten, die meist unter den Konditionen der jeweiligen Branche liegen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Dies gelte etwa für die Essensversorgung, aber auch für die Altenpflege.
( Quelle: Die Welt Online vom 13.04.2004)