EuGH-Richter

  1. Die Generalanwältin, deren Vorschlägen die EuGH-Richter häufig folgen, hält das Verbot nur bei zulassungspflichtigen Arzneimitteln, die weder in Deutschland noch in der EU zugelassen sind, für gerechtfertigt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.03.2003)