Eurocheque-Karte

  1. Die mit Chip ausgestattete Eurocheque-Karte, mit der ein Zahlungsvorgang ohne Rechnerverbindung möglich sei, ist zunächst als elektronische Geldbörse für Zahlungen bis 25 DM in Geschäften und an Verkaufsautomaten vorgesehen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Jeder, der bisher eine EC-Karte besitze, bekomme im Rahmen des alle zwei Jahre fälligen turnusmäßigen Austausches automatisch und ohne Aufpreis die - ähnlich wie eine Telefonkarte - chipbestückte neue Eurocheque-Karte. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)