Evokationsrecht

  1. Der Senat hat beschlossen, bei Bauleitplanungen künftig schneller zu entscheiden, ob er von seinem Evokationsrecht Gebrauch macht. ( Quelle: Die Welt Online vom 28.05.2003)
  2. Gleichzeitig hat der Senat jedoch das Recht, das Verfahren an sich zu ziehen (Evokationsrecht) und das Bürgerbegehren somit zu übergehen. ( Quelle: Die Welt Online vom 28.05.2003)