Der Anwalt ließ daraufhin alle Aussagen des Zeugen so penibel protokollieren, dass dies nur eine Schlussfolgerung zulässt: Er will Strafanzeige gegen den Ex-Aufsichtsratsvorsitzenden stellen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.10.2003)
Gegen den 64-Jährigen erging eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten, gegen den Ex-Aufsichtsratsvorsitzenden Holger S. die Strafe von einem Jahr Haft mit Bewährung.
( Quelle: Tagesspiegel vom 09.10.2005)