Ex-DDRler
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Formell bleibt der Ex-DDRler zwar Eigentümer, aber das Gesetz regelt: "Verfügungen des Eigentümers sind unzulässig."
( Quelle: Welt 1999)
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Weiterhin in Haft befindet sich auch ein am 24.6. nach der Kubat-Demonstration am Bahnhof Zoo festgenommer Ex-DDRler.
( Quelle: TAZ 1988)
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