Ex-Idea-Betriebsräte

  1. Mit einem so genannten Übergangsmandat blieben die Ex-Idea-Betriebsräte bis zum Jahresende im Amt und seien in alle relevanten Veränderungen einzubeziehen, erklärt Achim Bender, Anwalt für Arbeitsrecht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.11.2005)