Exekutionsbeamten

  1. Mit Gewalt werde der Sänger allerdings nicht zu seiner Tochter gebracht werden, beruhigt der Anwalt, „da es nicht sinnvoll wäre und dem Wohl des Kindes nicht dienen könnte, den Vater mit dem Exekutionsbeamten vorzuführen“. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)