Fällen“

  1. In der Antwort heißt es weiter, vom Bundeskriminalamt sei in einer „Vielzahl von Fällen“ auf das Internet zurückgegriffen worden, um für Ermittlungsverfahren und sonstige Polizeiaufgaben Erkenntnisse zu gewinnen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)