FördGG

  1. Nach den Bestimmungen des Fördergebietsgesetzes (FördGG) können bei Bauinvestitionen in den neuen Bundesländern und Berlin grundsätzlich 50% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten innerhalb der ersten fünf Jahre abgeschrieben werden. ( Quelle: Hillmayer: Baulexikon A-Z, UB Media)