Wann werden die Sonderabschreibungen für Immobilien im Rahmen des Fördergebietsgesetzes reduziert?
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Nach den Bestimmungen des Fördergebietsgesetzes (FördGG) können bei Bauinvestitionen in den neuen Bundesländern und Berlin grundsätzlich 50% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten innerhalb der ersten fünf Jahre abgeschrieben werden.
( Quelle: Hillmayer: Baulexikon A-Z, UB Media)
Es sind zwar die ärmsten Fonds, die je in Berlin aufgelegt wurden, aber sie rechnen sich für die Anleger trotzdem wegen der Möglichkeit der Sonderabschreibungen des Fördergebietsgesetzes.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Die Verlängerung des Fördergebietsgesetzes bis zum 31. Dezember 1998 hat auch direkten Einfluß auf die Absetzbarkeit von Modernisierungsaufwendungen genommen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)