Fördergebietsgesetzes

  1. Wann werden die Sonderabschreibungen für Immobilien im Rahmen des Fördergebietsgesetzes reduziert? ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Nach den Bestimmungen des Fördergebietsgesetzes (FördGG) können bei Bauinvestitionen in den neuen Bundesländern und Berlin grundsätzlich 50% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten innerhalb der ersten fünf Jahre abgeschrieben werden. ( Quelle: Hillmayer: Baulexikon A-Z, UB Media)
  3. Es sind zwar die ärmsten Fonds, die je in Berlin aufgelegt wurden, aber sie rechnen sich für die Anleger trotzdem wegen der Möglichkeit der Sonderabschreibungen des Fördergebietsgesetzes. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  4. Die Verlängerung des Fördergebietsgesetzes bis zum 31. Dezember 1998 hat auch direkten Einfluß auf die Absetzbarkeit von Modernisierungsaufwendungen genommen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)