Förderhöchstbeträge

  1. Zudem sollen die Förderhöchstbeträge auf 2 000 Mark für Alleinstehende und 40 000 Mark für Verheiratete verdoppelt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.05.2001)
  2. Die Förderhöchstbeträge werden von derzeit 800 auf 1000 beziehungsweise von 1600 auf 2000 Mark erhöht. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)