Zudem sollen die Förderhöchstbeträge auf 2 000 Mark für Alleinstehende und 40 000 Mark für Verheiratete verdoppelt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.05.2001)
Die Förderhöchstbeträge werden von derzeit 800 auf 1000 beziehungsweise von 1600 auf 2000 Mark erhöht.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)