Fahrgastplätzen

  1. Dabei gibt es auch Änderungen: So gilt die neue Hauptklasse A für Krafträder, B für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, C für Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen und D für Busse mit mehr als acht Fahrgastplätzen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)