Fallversuchen

  1. Schlich hält große Teile der gutachterlichen Bewertung durch die Genehmigungsbehörden für unzulässig, weil bei den Belastungs- und Fallversuchen "keine einziger" Original-Castor- Behälter eingesetzt worden sei, sondern nur andere Modelle. ( Quelle: TAZ 1996)