Familienversicherung

  1. Davon ausgenommen sind nur die freiwilligen Mitglieder, die einen Anspruch auf Familienversicherung haben oder sich nach der Kündigung bei keiner anderen gesetzlichen Krankenkasse mehr versichern möchten. ( Quelle: ZDF Heute vom 24.10.2002)
  2. Bei der Barmer erkundigte sich der 23-Jährige vor Arbeitsantritt, ob die Familienversicherung während seines Jobs bestehen bleibe. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  3. Nichts wird sich ändern an der Familienversicherung - jedenfalls bis zur Vorlage der Gesundheitsreform im Mai. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.02.2003)
  4. Von der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen profitieren auch die Zweit- und Drittfrauen eines Versicherten. ( Quelle: Tagesschau Online vom 17.10.2004)
  5. Schutz aus der Familienversicherung gibt es bis zum 25. Lebensjahr. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)