Wer in Feindeshand gefallen war, galt als ein Verräter(...).
( Quelle: Junge Welt 1999)
Den von 'Feindeshand' begangenen, der strafwürdig ist, und den potentiell von der Bundeswehr begangenen, der unter Strafandrohung nicht als solcher bezeichnet werden darf?
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)