Ein neues, rigides Fernseh-Kartellrecht könnte das Parlament verabschieden, wenn Teile des Mediengesetzes von 1990 per Volksentscheid abgeschafft würden; in einem zweiten dürfen die Wähler urteilen, ob das Mediengesetz überhaupt verfassungskonform ist.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)