Fernseherlaß

  1. An der Spitze dieser Liste stünde in jedem Fall der Fernseherlaß; er ermächtigt die Regierung zur Vorzensur aller Fernsehsendungen einschließlich der Nachrichten und politischen Magazinsendungen, im extremsten Fall sogar zur Schließung des Senders. ( Quelle: TAZ 1991)