Fernunterrichtsschutzgesetz

  1. Seit 1977 gibt es das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG): Alle Fernlehrgänge unterliegen der staatlichen Zulassungspflicht und werden inhaltlich und formal geprüft, bevor sie angeboten werden dürfen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)