Festlandssockel

  1. Griechenland beansprucht unter Berufung auf die Genfer Konvention von 1958 für jede seiner rund 1000 Ägäisinseln einen eigenen Festlandssockel und damit die Schürfrechte in dem gesamten Seegebiet bis an die türkischen Hoheitsgewässer. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 05.01.2004)