Festsetzungsentscheidung

  1. Sollte tatsächlich ein Verstoß gegen die Verpflichtung zu kostensparender Prozeßführung vorliegen, kann das mit der Erinnerung, oder gegebenenfalls mit einer späteren Beschwerde, befaßte Gericht die Festsetzungsentscheidung aufheben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)