Filialunternehmens

  1. Daß die Strafkammer die Tat eines Erpressers, der bewußt Lebensmittel eines Filialunternehmens oder Lebensmittelkonzerns vergiftet hatte, ausgeschlossen hat, ist vom BGH nicht beanstandet worden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)