Fischereischein

  1. Erforderlich sind jedoch ein Fischereischein und die Erlaubnis des fischereiberechtigten Pächters oder Inhabers des jeweiligen Gewässers. ( Quelle: TAZ 1991)
  2. Den staatlichen Fischereischein stellt das Fischereiamt an der Havelchaussee 149-151 aus. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  3. Ludwig hat aber nur den Berliner Fischereischein B. Ein bürokratischer Schildbürgerstreich? ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  4. Um überhaupt legal angeln zu können, braucht man übrigens einen Fischereischein (gibt es in Berlin beim Fischereiamt in Charlottenburg und Köpenick für 93 Mark plus Paßbild und Fischereiprüfung). ( Quelle: Welt 1999)