Flözes

  1. Dem hielt Teßmer, als Anwalt der Domains, entgegen, dass Vattenfall erst einmal die Mächtigkeit des Flözes dokumentieren müsse, die alten zum Teil noch aus DDR-Zeiten stammenden Messungen reichten nicht aus. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.08.2003)