Weil ein Arbeitgeber dies versäumte, gab das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz der Kündigungsschutzklage eines Fliesenlegers statt.
( Quelle: Handelsblatt vom 19.11.2005)
Die Firma ihres Freundes und Fliesenlegers Olaf L. wiederum führte Aufträge im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aus.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.05.2005)