Fllen

  1. Bei absoluten Notfllen gilt nach Angaben der Rettungsdienste jedoch nach wie vor der Grundsatz der Notfallmedizin, dass in diesen Fllen das nchste geeignete Krankenhaus, unabhngig von der aktuellen Bettensituation, angefahren werden muss. ( Quelle: Südwestrundfunk vom 23.11.2005)
  2. In besonderen Fllen drfen Versicherungen die Regressforderungen an betrunkene Unfallfahrer verdoppeln, entschieden die Karlsruher Richter. ( Quelle: Südwestrundfunk vom 06.12.2005)