Im Gegensatz zum Landgericht sieht das OLG nicht nur eine Schuld bei der Flughafengesellschaft und einer Schweißerfirma, sondern auch bei einem leitenden Flughafen-Angestellten und einem Subunternehmer.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die Flughafen-Angestellten arbeiten in Zehn-Stunden-Schichten und werden dort eingesetzt, wo sie gebraucht werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)