Flutverlusten

  1. So könnten Unternehmen Steuerzahlungen des vergangenen Jahres bis zu einer Höhe von etwa 495 000 Euro bei Flutverlusten rückwirkend geltend machen, sagte Müller bei einem Besuch der Industrie- und Handelskammer Dresden (IHK). ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 03.09.2002)