Folgemonats

  1. Bislang müssen die Beiträge erst zur Mitte des Folgemonats entrichtet werden. ( Quelle: Yahoo News vom 09.07.2005)
  2. So haben Betriebe die Erklärungen zur Lohnsteuer für ihre Arbeitnehmer sowie zur Umsatzsteuer bis zum 10. des jweiligen Monats abzugeben und bis Mitte des Folgemonats die Beträge zu zahlen. ( Quelle: Welt 1999)
  3. Unternehmen müssen sie ab Januar bereits am Ende des Monats und nicht erst Mitte des Folgemonats überweisen. ( Quelle: Merkur Online vom 09.07.2005)
  4. Nach den Plänen Schmidts sollen die Unternehmen ab 2006 ihre Sozialbeiträge bereits am Ende des laufenden Monats und nicht erst bis zur Mitte des Folgemonats überweisen. ( Quelle: n-tv.de vom 04.06.2005)