Seit Beginn der Kurse im Oktober 2000 seien insgesamt 200 000 Fortbildungsstunden absolviert worden.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.12.2001)
Die Kl. erhielt daher keine Vergütung für die außerhalb ihrer individuellen Arbeitszeit geleisteten Fortbildungsstunden.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)