Frauenförderungsplan

  1. Spezielle Frauenstudien nach Frauenförderungsplan, Aspiranturen und Auslandseinsätze werden rentenrechtlich genauso wenig anerkannt wie Ansprüche mithelfender Ehefrauen von Landwirten, Handwerkern und anderen Selbständigen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)