Freiheitsbeschränkung

  1. Das Weiterbildungs- oder Spezialisierungsrecht ist "mit dem Kassenarztrecht (203) eng verzahnt; daraus ergibt sich seine wirtschaftliche Bedeutung und zugleich das Problem der Freiheitsbeschränkung" (204). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. "Es geht nicht um Strafhaft, sondern um vorübergehende Freiheitsbeschränkung, wenn eine tödliche Gefahr für die Gesellschaft nicht auf andere Weise abgewendet werden kann", sagte der Minister der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwoch). ( Quelle: Tagesspiegel vom 05.08.2005)