Nach Ansicht von Verfassungsrechtlern wird allerdings der Tag der Abstimmung in der Fristberechnung nicht mitgezählt.
( Quelle: Spiegel Online vom 22.07.2005)
Ist die Fristberechnung übertragbare Angelegenheit, so muß sich der Anwalt - vorbehaltl. stichprobenweiser Überprüfung - grundsätzl. auf die Berechnung des Büros verlassen können.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)