Günter Raber

  1. Auch wenn Günter Raber gegenüber Neus Rechtsanwalt angab, die Verpflichtung des Trainers im Namen des Vorstands der Spielvereinigung 05 getätigt zu haben, sehen die Vereinsverantwortlichen der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht gelassen entgegen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)