Der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka kritisierte, mit der Entscheidung für den Lauschangriff werde "auch der letzte unantastbare Bereich privater Lebensgestaltung zum heimlichen Abhören freigegeben".
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Unter dem Titel "Datenschutz darf nicht zum Täterschutz verkommen" unterstellte er Garstka in einer Pressemitteilung eine "rechtsirrige Auffassung".
( Quelle: TAZ 1997)
Er reagierte damit vor dem Datenschutz-Ausschuss des Abgeordnetenhauses auf Kritik durch den Datenschutz-Beauftragten Hansjürgen Garstka.
( Quelle: Tagesspiegel vom 12.02.2003)