Garstka

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  1. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka kritisierte, mit der Entscheidung für den Lauschangriff werde "auch der letzte unantastbare Bereich privater Lebensgestaltung zum heimlichen Abhören freigegeben". ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Unter dem Titel "Datenschutz darf nicht zum Täterschutz verkommen" unterstellte er Garstka in einer Pressemitteilung eine "rechtsirrige Auffassung". ( Quelle: TAZ 1997)
  3. Er reagierte damit vor dem Datenschutz-Ausschuss des Abgeordnetenhauses auf Kritik durch den Datenschutz-Beauftragten Hansjürgen Garstka. ( Quelle: Tagesspiegel vom 12.02.2003)
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