Gebührenziffer

  1. Es kann auch nicht im Sinne des Patienten sein, daß sich der Chefarzt bei oder nach jeder Handlung am Patienten überlegen und notieren sollte, welche Gebührenziffer in Frage käme und ob sie einfach, 2,3fach oder 3,5fach abgerechnet werden sollte. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)