Gebietsentwicklungsplan

  1. Falls die Regionalräte bei ihrem Nein bleiben sollten, könnte das Land nach Einschätzung der Staatskanzlei die Bezirksregierungen anweisen, den Gebietsentwicklungsplan ohne Zustimmung der Regionalräte zu ändern. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.09.2002)