Den Besuch der 25-Jährigen bei ihren Freund bilanzierte Staatsanwalt Till Schröders so: Gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Hausfriedensbruch warf er der Frau vor.
( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 14.10.2005)
Gefährliche Körperverletzung lautet die Anklage.
( Quelle: Die Zeit (27/2003))
Gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz wirft die Polizei einem 17-Jährigen vor, der mit einem so genannten Softair-Gewehr am Dienstagabend im Liebigweg auf einen Achtjährigen geschossen haben soll.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.07.2004)