Gegendemonstranten

  1. Laut Staatsschutz muss sich die Polizei auf bis zu 800 Gegendemonstranten aus der linksautonomen Szene einstellen, die versuchen werden, den Aufzug zu stören. ( Quelle: Die Welt Online vom 19.07.2003)
  2. Die Zahl der linken Gegendemonstranten schätzte die Polizei auf 4000, davon wurden 2000 als gewaltbereit eingestuft.Neonazi Christian Worch hatte gerichtlich eine Routenführung durch die als linkalternativ geltende Südvorstadt erzwungen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 03.05.2005)
  3. Alles wäre nach dem schon üblichen Schema abgelaufen: Die Polizei hätte versucht, rechte und linke Gruppen voneinander zu trennen, entlang der Demo-Route wäre es zu den üblichen Rangeleien zwischen Polizisten und Gegendemonstranten gekommen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 04.12.2001)
  4. "Abschaum, Perverse!", skandierten am Wegesrand die von mehreren Polizei-Hundertschaften abgeschirmten Gegendemonstranten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.06.2005)
  5. Gegendemonstranten haben am Sonnabend im baden-württembergischen Göppingen einen Aufmarsch der NPD blockiert. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  6. 4 000 linken Gegendemonstranten und der Polizei gegeben. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 03.05.2005)
  7. Tausende Gegendemonstranten zogen mit Sprechchören und tanzend durch die Straßen von Lomé und verlangten, Gnassingbe solle zurücktreten, oder nicht kandidieren, oder beides. ( Quelle: Die Welt vom 21.02.2005)
  8. Am kommenden Sonnabend, bei der Gay-Pride-Parade, werden Zusammenstöße mit rechtsradikalen Gegendemonstranten befürchtet. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  9. Fünf Gegendemonstranten durften erst gar nicht auf den Platz und bekamen dies vorab vom Ordnungsamt mitgeteilt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.07.2005)
  10. Im Römer-Ausschuss für Recht und Sicherheit war ferner sehr umstritten, dass die Polizei weit entfernt vom Versammlungsort große Gruppen von Gegendemonstranten aufhielt und die Verkehrsgesellschaft Sonderzüge für die Neonazis einsetzte. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.01.2002)