Gehörns

  1. Ebenfalls zum Abschuß freigegeben ist eine gewisse Anzahl Schalenwild je nach Farbe und Größe des Gehörns/ der »Kopfschmuck« und die Unterkiefer müßten auf Verlangen der Jagdbehörde auf sogenannten Hegeschauen präsentiert werden. ( Quelle: TAZ 1991)