Gehaltsklagen

  1. ArbG Karlsruhe Truppenvertrag Art. 44; Überleitungsvertrag Art. 2; ArbGG §§ 2 ff. Die Arbeitsgerichte können im Zusammenhang mit Gehaltsklagen Schadenersatzansprüche der alliierten Streitkräfte gegenüber deutschen Arbeitnehmern nachprüfen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)